Merkblatt allgemeine Bedingungen
- 1 Bild-und Tonaufnahmen
Während Unterricht, Beritt und Kursen ist es dem Reitschüler untersagt, ohne vorherige Zustimmung von Pferdeausbildung Klostermann, Inhalte in Bild und Ton aufzunehmen.
Pferdeausbildung Klostermann wird nur Bild-und Tonaufnahmen mit Zustimmung des Reitschülers erstellen. Veröffentlichung erfolgt nur nach schriftlicher Einwilligung des Reitschülers. (bei Minderjährigen, der des Erziehungsberechtigen)
- 2 Haftung
Reiten fällt unter die Kategorie Risikosportart und erfolgt auf eigene Gefahr. Daher haftet Pferdeausbildung Klostermann weder für Unfälle noch für Schäden jeglicher Art.
Pferdeausbildung Klostermann und deren Helfer werden daher von jeglicher Haftung oder Schadenersatzansprüchen freigestellt, außer wenn durch den vorliegenden Versicherungsschutz durch die Reitlehrerhaftpflichtversicherung diese Schäden übernommen werden. Eine darüberhinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Der Abschluss einer zusätzlichen privaten Unfallversicherung wird empfohlen.
Der Pferdeeigentümer unterhält eine Halterhaftpflichtversicherung für sein Pferd. Für Schäden, für die die Halterhaftpflichtversicherung nicht einsteht, haftet der Reitschüler und Pferdeeigentümer.
Pferdeausbildung Klostermann übernimmt keine Haftung für Schäden am Pferd, die sich durch den Beritt ergeben. Schäden an Berittpferden sind begrenzt auf Schäden aus Verschuldungshaftung bis maximal 10.000,00 EUR gemäß Absicherung aus der bestehenden Reitlehrerhaftpflichtversicherung.
- 3 Ausrüstung Reitschüler
Das tragen eines splittersicheren Reithelmes sowie das Tragen von geeigneter Kleidung wird empfohlen. Die Entscheidung liegt aber alleine beim Reitschüler (bei Minderjährigen, bei der des Erziehungsberechtigen). Pferdeausbildung Klostermann weist aber ausdrücklich darauf hin, dass es bei Unfällen ohne Tragen eines oben beschriebenen Reithelmes und/oder zweckmäßiger Kleidung zu schweren Verletzungen kommen kann.
Auf das Tragen von festen, geschlossen Schuhen, vorzugsweise Reitschuhen, mit kleinem Absatz und keiner glatten, durchgängigen Sohle wie z.B bei Turnschuhen wird von Pferdeausbildung Klostermann bestanden.
4 Termineinhaltung
Werden Unterricht und Beritt bis 24 Stunden vor Termin abgesagt, erfolgt dies kostenneutral. Erfolgt eine Absage später, ist die Trainingseinheit trotzdem zu bezahlen.
Anmeldungen für Kurse, die schriftlich bei Pferdeausbildung Klostermann schon eingegangen sind, sind verbindlich. Bei Absage werden 50% der Kursgebühr fällig, außer man findet einen Ersatzteilnehmer.